Beihilfe zum Suizid darf keine "Dienstleistung" werden

Assistenz beim Suizid gehört grundsätzlich nicht zu den ärztlichen Aufgaben.

"Denn die Vorstellung, Ärzte könnten diese 'Dienstleistung' anbieten oder gar abrechnen, ist mit dem ärztlichen Ethos nicht vereinbar", schreibt Wolfgang Huber in einem Beitrag für den Berliner Tagesspiegel vom 23. Oktober 2015.

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