Auch Muslime müssen Rechtsordnung akzeptieren

In der Frage des islamischen Religionsunterrichts sieht Wolfgang Huber zuallererst die Gemeinschaft der Muslime in der Pflicht.

"Das Dilemma, was wir da haben, besteht darin, dass der Islam in Deutschland zwar gegenwärtig fordert, auf Augenhöhe respektiert zu werden, aber gleichzeitig sich scheut, von den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die ihm angeboten werden, auch Gebrauch zu machen", sagte der Theologe im Deutschlandfunk (05.12.2018).

Er fügte hinzu: „Aber da gilt, dass es legitim ist, von einer Religionsgemeinschaft auch zu erwarten und zu fordern, dass sie in der Rechtsordnung heimisch wird, in der die Menschen auf Dauer leben wollen. Und dazu gehört auch, die Rechtsordnung zu akzeptieren. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, dass man eine Religionsgemeinschaft braucht, bei der die Regeln der Mitgliedschaft eindeutig sind und eindeutig ist, wer für diese Religionsgemeinschaft spricht.“

Um zum Beispiel den Religionsunterricht für Muslime zu organisieren, braucht der Staat Partner, braucht islamische Organisationen, mit denen er Vereinbarungen abschließen kann. Diese Organisationen gibt es nach Einschätzung des Deutschlandfunks nur in Ansätzen. Denn Muslime kennten keine Kirchen als Institutionen; sie kämen – wenn überhaupt – in Moscheevereinen zusammen.

In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wird ein „Religionsunterricht für alle“ angeboten. Bislang unter Federführung der evangelischen Kirche gehen in Hamburg alle Schüler in einen gemeinsamen Religionsunterricht. Wolfgang Huber sieht dieses Projekt kritisch: „Das wäre der Abschied von einem Religionsunterricht, der die Chance enthält, Schüler zu befähigen, von ihrer Religionsmündigkeit einen eigenständigen Gebrauch zu machen. Dafür muss man Religion von innen kennenlernen, und nicht nur von außen. Man bekommt einen Zugang nur, wenn man sich auf die Unterschiede der Religionen einlässt – und das muss von innen geschehen und nicht von außen.“

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