Das deutsche Recht steht auch dem Islam offen

Wolfgang Huber wirft den Repräsentanten des Islam vor, die Möglichkeiten des deutschen Religionsverfassungsrechts bisher nicht angemessen zu nutzen.

"Sie erwarten zwar von Staat und Gesellschaft eine Anerkennung ‚auf Augenhöhe‘. Doch die organisatorischen Schritte, die dafür nötig sind, unterbleiben", schreibt der Theologe in der Zeitschrift Neue Justiz (Ausgabe Oktober 2017).

Der Einwand, das deutsche Religionsverfassungsrecht sei auf die Kirchen gemünzt und passe nicht auf den Islam, trifft die Sache nach Wolfgang Hubers Ansicht nicht. Er schreibt: "Das staatliche Recht steht allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in gleicher Weise offen. Sie können sich entweder nach den Regeln des Vereinsrechts organisieren oder die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragen. Allerdings sind transparente Mitgliedschaftsregeln nötig. Verlangt wird ebenso Klarheit darüber, wer die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft vertritt und an welchen Grundsätzen sie sich orientiert.“

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