Menschenwürdige Bedingungen beim Sterben

Wolfgang Huber lehnt eine gesetzliche Freigabe des ärztlich assistierten Suizids ab. Stattdessen müsse die Gesellschaft für menschenwürdige Bedingungen beim Sterben sorgen.

Einen Menschen bei seinem Todeswunsch zu unterstützen, könne nur ein äußerster Grenzfall sein, schreibt der frühere EKD-Ratsvorsitzende in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 03. November 2014. Eine solche Gewissensentscheidung könne "weder moralisch noch rechtlich zu einem Normalfall erklärt werden".

Große parlamentarische Debatten sollten sich mit Vorrang darauf konzentrieren, die Umstände für Sterbende menschenwürdig zu gestalten: Dazu gehörten eine umfassende und geistesgegenwärtige Pflege, die Seelsorge und den achtsamen Umgang mit den spirituellen Bedürfnissen der Menschen einschließt, eine Erweiterung der Hospizarbeit, zureichende palliativmedizinische Ausbildung sowie die Erreichbarkeit palliativer Hilfe für jeden, der sie braucht.

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